Unabhängig – nicht mit Tesla verbunden

Echter Weg: Empfehlungslink · Betreiber erhält ggf. Tesla-Gutschriften

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Blog · Steuer & Dienstwagen · 06.10.2026

Fällt mein Tesla-Dienstwagen knapp über 100.000 € aus der 0,25-%-Regel?

Von der Redaktion von Tesla-Rabatt-Check.de · veröffentlicht am 06.10.2026

Bei einem elektrischen Dienstwagen versteuerst du die private Nutzung nicht mit einem Prozent des Listenpreises, sondern mit einem Viertel davon. Das ist einer der stärksten Steuervorteile, die es für E-Autos gibt. Er hat aber eine harte Kante: Liegt der Bruttolistenpreis über 100.000 €, halbiert sich der Vorteil nicht etwas, sondern verdoppelt sich die Bemessung auf einen Schlag.

Kurze Antwort: Ja, ein Euro über der Grenze reicht. Bis 100.000 € Bruttolistenpreis gilt 0,25 % pro Monat, darüber 0,5 %. Maßgeblich ist der Listenpreis inklusive Sonderausstattung und Umsatzsteuer – nicht das, was die Firma tatsächlich zahlt.

Die Regel im Gesetz

§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG setzt die private Nutzung eines Firmenwagens für jeden Monat mit 1 % des „inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer“ an. Für reine E-Autos ohne CO₂-Ausstoß, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 angeschafft werden, zählt dieser Listenpreis nur zu einem Viertel – wenn der Bruttolistenpreis nicht mehr als 100.000 € beträgt. Wird ein E-Auto von 2025 bis 2030 angeschafft und liegt es darüber, zählt der Listenpreis zur Hälfte. Aus 1 % wird so effektiv 0,25 % oder 0,5 %.

Stand: 06.10.2026 · Quelle: § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG (gesetze-im-internet.de)

Für ältere Anschaffungen galten andere Grenzen. Wenn dein Tesla vor 2025 als Dienstwagen kam, prüf mit deinem Steuerberater oder Lohnbüro, welche Fassung für dich gilt.

Was zum Bruttolistenpreis zählt

Der Gesetzestext definiert den Listenpreis inklusive Sonderausstattung und Umsatzsteuer. Liest man die Grenze in diesem Sinn, zählt jedes ab Werk bestellte Extra mit. Bei einem Tesla sind das typischerweise Farbe, Felgen, Innenraum, Anhängerkupplung oder Software-Pakete, die beim Kauf mitbestellt werden. Was nachträglich gekauft wird oder kein Teil des Fahrzeugs ist, etwa eine Wallbox, gehört nach dieser Logik nicht dazu. Ob ein bestimmtes Paket als Sonderausstattung gilt, ist eine Frage für dein Lohnbüro; die Einordnung entscheidet am Ende über 0,25 oder 0,5 %.

  • Zählt mit: Grundpreis der Version, ab Werk mitbestellte Extras, Umsatzsteuer.
  • Zählt nicht mit: Rabatte, Förderungen, der Empfehlungs-Vorteil, Überführung und Zulassung (das sind keine Listenpreis-Bestandteile).
  • Fraglich: Software, die später freigeschaltet wird. Klär das schriftlich, bevor du sie bestellst.

Rechenbeispiel mit Beispielpreis

Die folgenden Zahlen sind erfunden und rund gewählt, damit die Rechnung sichtbar wird. Beispielwerte, keine Tesla-Preise. Den echten Listenpreis deiner Konfiguration zeigt nur der Konfigurator; tesla.com blockiert unsere Abrufe, deshalb nennen wir keinen.

RechenschrittVariante AVariante B
Grundpreis brutto (Beispielwert)94.000 €94.000 €
Sonderausstattung brutto (Beispielwert)5.000 €7.500 €
Bruttolistenpreis99.000 €101.500 €
Grenze 100.000 €eingehaltenüberschritten
Monatlicher Ansatz0,25 % × 99.000 € = 247,50 €0,5 % × 101.500 € = 507,50 €
Pro Jahr (× 12)2.970 €6.090 €

2.500 € mehr Ausstattung verdoppeln in diesem Beispiel den geldwerten Vorteil mehr als: plus 260 € im Monat, plus 3.120 € im Jahr. Wichtig: Das ist der Betrag, der deinem zu versteuernden Lohn hinzugerechnet wird, nicht die Steuer selbst. Wie viel davon als Steuer und Abgaben fällig wird, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab. Für den Weg zur Arbeit kann ein weiterer Zuschlag dazukommen, der sich ebenfalls am Listenpreis orientiert – auch dafür gilt dieselbe Grenze. Die genaue Abrechnung macht dein Lohnbüro.

Die Kante wirkt in beide Richtungen. Wer bei 101.500 € steht, kann durch Verzicht auf ein Extra unter die Grenze kommen und den Ansatz halbieren. Liegt die Grundversion allein schon über 100.000 €, hilft das nicht – dann gilt 0,5 % unabhängig von der Ausstattung. Prüf den Abstand deshalb, bevor du Extras auswählst, nicht danach.

Rabatte zählen nicht: warum

Das Gesetz spricht vom Listenpreis, nicht vom Kaufpreis. Was die Firma beim Händler oder Leasinggeber aushandelt, steht nicht im Listenpreis. Ein Nachlass, eine Aktion oder eine Leasing-Sonderkondition senkt deshalb die Rate, aber nicht die Bemessung. Umgekehrt: Wer hofft, einen Wagen über 100.000 € durch einen Rabatt unter die Grenze zu drücken, wird nach dem Wortlaut enttäuscht.

Dasselbe gilt für den Empfehlungs-Vorteil. 1.000 km Supercharging sind eine Gutschrift für das Laden, kein Preisnachlass auf das Auto, und ändern am Listenpreis nichts. Ob ein Dienstwagen überhaupt über einen Empfehlungslink bestellt werden kann, hängt davon ab, wer bestellt – das klärst du am besten mit der Fuhrparkabteilung.

Und mit Fahrtenbuch?

Statt der Pauschale kannst du die Privatnutzung auch mit einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch nachweisen. Dann zählen die tatsächlichen Kosten des Autos, anteilig für deine Privatfahrten. Die Grenze von 100.000 € taucht dort wieder auf: Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG werden bei einem E-Auto ohne CO₂-Ausstoß die Anschaffungskosten nur zu einem Viertel berücksichtigt, wenn der Bruttolistenpreis nicht über 100.000 € liegt; darüber, bei Anschaffung von 2025 bis 2030, zur Hälfte. Wer knapp über der Grenze liegt, entkommt dem Sprung also auch mit Fahrtenbuch nicht. Ein Fahrtenbuch lohnt sich eher, wenn du das Auto fast nur dienstlich fährst – und es kostet Disziplin, denn Lücken akzeptiert das Finanzamt nicht.

So prüfst du deine Konfiguration

  1. Brutto-Summe ansehen. Im Konfigurator oder in der Bestellübersicht steht der Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer. Zieh davon nur Posten ab, die eindeutig kein Fahrzeugbestandteil sind (Überführung, Zulassung).
  2. Abstand zur Grenze notieren. Liegst du wenige tausend Euro darunter, entscheidet jedes Extra. Rechne beide Varianten wie oben.
  3. Datum der Erstzulassung bedenken. Maßgeblich ist der Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Preisänderungen nach der Zulassung ändern deinen Ansatz nicht.
  4. Schriftlich bestätigen lassen. Bitte Fuhrpark oder Lohnbüro, den Bruttolistenpreis zu bestätigen, der in der Abrechnung angesetzt wird.

Lädst du den Dienstwagen zu Hause, kann dir dein Arbeitgeber den Strom steuerfrei erstatten – wie das seit 2026 läuft, steht im Beitrag zur Ladestrom-Erstattung. Die Kfz-Steuer betrifft eher die Firma; die Rechenbeispiele dazu findest du unter Kfz-Steuer nach Erstzulassung. Den Überblick über alle Wege gibt es in den Sparmöglichkeiten. Und wie immer gilt: Das ist eine Erklärung der Regel, keine Steuerberatung.