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Blog · Steuer & Dienstwagen · 06.10.2026

Wie lange ist mein Tesla von der Kfz-Steuer befreit?

Von der Redaktion von Tesla-Rabatt-Check.de · veröffentlicht am 06.10.2026

Die Kfz-Steuerbefreiung gehört zu den Sparwegen, um die du dich nicht kümmern musst: Sie gilt automatisch. Trotzdem ist die Frage, wie lange sie läuft, schwieriger als „zehn Jahre“. Denn das Gesetz hat einen festen Schlusspunkt, und der verkürzt die Befreiung für jedes Auto, das ab 2026 zum ersten Mal zugelassen wird.

Kurze Antwort: Ein reines E-Auto ist zehn Jahre ab der ersten Zulassung steuerfrei, wenn es zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2030 erstmals zugelassen wurde – längstens aber bis zum 31.12.2035. Wer 2026 oder später zulässt, bekommt deshalb weniger als zehn Jahre.

Die Regel im Gesetz

Grundlage ist § 3d des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Er enthält vier Punkte, die für Tesla-Halter zählen:

  • Zeitfenster: Erstzulassung vom 18.05.2011 bis 31.12.2030.
  • Dauer: zehn Jahre ab dem Tag der ersten Zulassung, „längstens jedoch bis zum 31.12.2035“.
  • Einmal pro Fahrzeug: Die Befreiung hängt am Auto, nicht an dir. Bei einem Halterwechsel bekommt der neue Halter den Rest.
  • Keine Verlängerung durch Pausen: Zeiten, in denen das Auto abgemeldet war oder außerhalb eines Saisonkennzeichens stand, ändern nichts. Die Uhr läuft weiter.

Stand: 06.10.2026 · Quelle: § 3d KraftStG (gesetze-im-internet.de)

Rechenbeispiele nach Erstzulassung

Bis Ende 2025 erstmals zugelassene Autos bekommen die vollen zehn Jahre. Ab 2026 frisst der Deckel 2035 die Laufzeit Stück für Stück auf. Die Daten in der Tabelle sind Beispiele; dein genaues Ende rechnet der Zoll aus deinem Zulassungsdatum.

Steuerfreie Jahre nach Erstzulassung Balken je Erstzulassungsdatum: Juli 2024 und Januar 2026 je 10 Jahre, Juli 2026 9,5 Jahre, Juli 2028 7,5 Jahre, Januar 2030 6 Jahre, Dezember 2030 5 Jahre. Grund ist der Deckel am 31.12.2035. Steuerfreie Jahre (max. 10) Deckel 2035 EZ 07/202410 Jahre10 EZ 01/202610 Jahre10 EZ 07/20269,5 Jahre9,5 EZ 07/20287,5 Jahre7,5 EZ 01/20306 Jahre6 EZ 12/20305 Jahre5
In Worten: Wer bis Anfang 2026 erstmals zulässt, hat zehn steuerfreie Jahre. Bei einer Erstzulassung im Juli 2026 sind es noch 9,5 Jahre, im Juli 2028 noch 7,5, im Januar 2030 noch 6 und Ende Dezember 2030 nur noch rund 5 Jahre, weil alle Befreiungen am 31.12.2035 enden. Unsere Rechnung nach § 3d KraftStG.
Erstzulassung (Beispiel)Befreiung endet rechnerischSteuerfreie Zeit
01.07.201630.06.202610 Jahre – bereits abgelaufen
15.03.202014.03.203010 Jahre
01.07.202430.06.203410 Jahre
01.01.202631.12.203510 Jahre – genau bis zum Deckel
01.07.202631.12.20359,5 Jahre
01.07.202831.12.20357,5 Jahre
01.01.203031.12.20356 Jahre
31.12.203031.12.20355 Jahre und 1 Tag
ab 01.01.2031–keine Befreiung nach § 3d in der heutigen Fassung

Was heißt das in Geld? Für jedes Jahr, das wegfällt, zahlst du ab 2036 regulär Kfz-Steuer – früher, als es die alte Zehn-Jahres-Faustregel vermuten lässt. Wer ein Auto lange fahren will, sollte das in seine Kostenrechnung aufnehmen. Wer nach drei oder vier Jahren verkauft, merkt davon wenig; dann trifft es den Käufer, und der wird beim Preis darauf achten.

Die Faustregel für Neuwagen ab 2026: Zieh das Jahr der Erstzulassung von 2036 ab, dann hast du ungefähr die steuerfreien Jahre. Wie es zur Verlängerung bis 2035 kam, steht in unserer Meldung zur verlängerten Steuerbefreiung.

Gebrauchtkauf: die Restlaufzeit erben

Kaufst du einen gebrauchten Tesla, übernimmst du die Befreiung, so weit sie noch nicht abgelaufen ist. Entscheidend ist das Datum der allerersten Zulassung, nicht der Tag, an dem du das Auto auf dich ummeldest. Ein Model 3 mit Erstzulassung im Frühjahr 2020 ist also für dich nur noch bis Frühjahr 2030 steuerfrei, egal wann du es kaufst.

Das lohnt einen Blick vor dem Kauf: Bei frühen Model S aus der Zeit um 2015 und 2016 ist die Befreiung schon vorbei oder endet bald. Ein Verkäufer, der mit „steuerfrei“ wirbt, sagt damit nichts über die Restlaufzeit. Auch ein Import ändert daran nichts, denn die Befreiung gibt es pro Fahrzeug nur einmal.

Was nach der Befreiung kommt

Endet die Befreiung, wird das Halten des Autos ganz normal steuerpflichtig, und der Zoll schickt dir einen Steuerbescheid. Für reine E-Autos richtet sich die Steuer laut § 9 KraftStG nach dem zulässigen Gesamtgewicht, und sie ermäßigt sich um die Hälfte des Betrags, der sich daraus ergäbe (§ 9 KraftStG (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 06.10.2026). Einen Eurobetrag nennen wir hier bewusst nicht: Er hängt vom Gewicht deines Modells ab, und für die Jahre nach 2035 kann der Gesetzgeber die Sätze noch ändern. Den aktuellen Betrag rechnet der Zoll für dein Fahrzeug aus.

Wer einen Schwerbehindertenausweis hat, kann zusätzlich eine eigene Vergünstigung beantragen. Solange die E-Auto-Befreiung läuft, bringt sie allerdings nichts zusätzlich, denn mehr als steuerfrei geht nicht. Was in den Gesamtkosten eines Tesla wirklich ins Gewicht fällt, rechnen wir im Beitrag zu den Kosten über fünf Jahre nach.

Drei Missverständnisse

Mythos Die zehn Jahre beginnen, wenn ich das Auto kaufe.
Fakt Sie beginnen am Tag der ersten Zulassung. Ein Vorführwagen oder eine Tageszulassung startet die Uhr also schon vor deinem Kauf.
Mythos Wenn ich den Tesla über den Winter abmelde, verlängert sich die Befreiung.
Fakt Nein. Zeiten der Außerbetriebsetzung haben laut § 3d Abs. 3 keine Auswirkung – die Frist läuft einfach weiter.
Mythos Jeder neue Halter bekommt wieder zehn Jahre.
Fakt Die Befreiung gibt es pro Fahrzeug nur einmal. Der neue Halter übernimmt nur den Rest.

Gerade der erste Punkt wird beim Kauf eines jungen Gebrauchten oder eines Vorführwagens gern übersehen. Ein paar Monate machen bei einem Auto mit Erstzulassung 2026 oder später zwar keinen Unterschied mehr, weil ohnehin der Deckel 2035 greift. Bei älteren Autos zählt aber jeder Monat, den das Auto schon vor dir angemeldet war.

So prüfst du dein Datum im Fahrzeugschein

  1. Feld B suchen. In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht im Feld B das Datum der Erstzulassung.
  2. Zehn Jahre dazurechnen. Liegt das Ergebnis nach dem 31.12.2035, gilt der 31.12.2035.
  3. Mit dem Bescheid abgleichen. Nach der Zulassung bekommst du in der Regel Post vom Zoll zur Kfz-Steuer. Passt das Datum dort nicht zu deiner Rechnung, frag beim Hauptzollamt nach.
  4. Beim Gebrauchtkauf fotografieren. Lass dir Feld B vor dem Kauf zeigen und notier die Restlaufzeit für deine Kostenrechnung.

Für Dienstwagen ist die Kfz-Steuer meist Sache der Firma. Für Fahrer zählt dort eher die Frage nach der 0,25-%-Regel und der 100.000-€-Grenze. Alle anderen Sparwege mit Stand und Quelle findest du in unserer Übersicht der Sparwege.