Blog · Laden & Strom · 06.10.2026
Macht § 14a EnWG das Laden an meiner Wallbox wirklich günstiger?
Wer eine Wallbox anmeldet, stolpert über drei Begriffe: steuerbare Verbrauchseinrichtung, Modul 1 bis 3 und dynamischer Tarif. Dahinter stecken zwei getrennte Regeln. Die eine senkt dein Netzentgelt, wenn der Netzbetreiber im Notfall drosseln darf. Die andere gibt dir das Recht auf einen Strompreis, der sich mit dem Markt bewegt.
Kurze Antwort: Ja, meistens – beim Netzentgelt. Eine private Wallbox mit mehr als 4,2 kW, die seit dem 01.01.2024 in Betrieb ging, muss sich dimmen lassen und bekommt dafür ein reduziertes Netzentgelt. Ob das auf deiner Rechnung ankommt, hängt an deinem Stromvertrag. Ein dynamischer Tarif ist etwas anderes und lohnt sich nur, wenn du flexibel lädst.
Was § 14a EnWG regelt
Das Gesetz selbst ist kurz. Es erlaubt der Bundesnetzagentur, bundesweit einheitliche Regeln festzulegen: Netzbetreiber und Kunden schließen Vereinbarungen über eine „netzorientierte Steuerung“ – im Gegenzug gibt es ein niedrigeres Netzentgelt. Absatz 3 zählt nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte für E-Autos ausdrücklich zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Deine Wallbox in der Garage gehört also dazu (§ 14a EnWG (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 06.10.2026).
Die Details stehen in den Festlegungen der Bundesnetzagentur. Laut BNetzA gilt seit dem 01.01.2024:
- Neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung müssen sich dimmen lassen.
- Der Netzbetreiber darf den Anschluss einer neuen privaten Wallbox nicht mehr mit Verweis auf mögliche Überlastung ablehnen oder verzögern.
- Droht eine akute Überlastung, darf er den Strombezug der Wallbox vorübergehend auf bis zu 4,2 kW senken – diese Leistung muss immer bleiben. Dein übriger Haushaltsstrom ist nicht betroffen.
- Öffentlich zugängliche Ladepunkte fallen nicht unter diese Regeln.
Was bedeutet das im Alltag? Die BNetzA schreibt, ein E-Auto lasse sich auch gedimmt „in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke“ nachladen, und rechnet allenfalls mit geringen Einschränkungen. Fehlen dem Netzbetreiber noch Messdaten, darf er übergangsweise vorbeugend steuern: höchstens zwei Stunden täglich, längstens 24 Monate ab der ersten solchen Steuerung im betreffenden Netzbereich.
Die drei Module im Vergleich
Für das reduzierte Netzentgelt wählst du ein Modul. Wählst du keins, rechnet der Netzbetreiber automatisch Modul 1 ab. Die folgende Tabelle fasst die Angaben der Bundesnetzagentur zusammen.
| Modul | Was reduziert wird | Was du brauchst | Passt eher, wenn … |
|---|---|---|---|
| Modul 1 | Pauschale pro Jahr, je Netzgebiet etwa 110 bis 190 € (Stand 2023, laut BNetzA) | keinen eigenen Zähler; gilt je Marktlokation | du nur eine Wallbox am Hauszähler hast |
| Modul 2 | Arbeitspreis des Netzentgelts sinkt auf 40 %, kein Netzentgelt-Grundpreis am separaten Zähler | separaten Zähler für die Wallbox | über die Wallbox sehr viele Kilowattstunden laufen |
| Modul 3 | zeitvariables Netzentgelt mit drei Preisstufen (Hoch-, Normal-, Niedrigtarif), Zeitfenster je Kalenderjahr festgelegt | nur zusammen mit Modul 1; intelligentes Messsystem | du nachts oder in Randzeiten laden kannst |
Zwei Details übersieht man leicht. Erstens: Modul 2 senkt den Netzentgelt-Arbeitspreis, nicht den Arbeitspreis deines Stromvertrags – das ist nur ein Teil dessen, was du pro Kilowattstunde zahlst. Zweitens: Zwischen Modul 1 und 2 kannst du wechseln, aber nicht rückwirkend. Modul 3 lässt sich laut BNetzA seit April 2025 wählen und gilt dann für den gesamten Netzbezug dieser Marktlokation. Für ein E-Auto mit rund 2.500 kWh im Jahr nennt die Behörde eine Reduzierung des zusätzlich anfallenden Netzentgelts um 50 bis 95 Prozent durch Modul 1.
Voraussetzungen: Zähler, Steuerbox, Anmeldung
- Steuerungsart wählen. Direktansteuerung der Wallbox oder ein Energie-Management-System (EMS), das mehrere Geräte gemeinsam unter einer Obergrenze hält. Mit PV-Anlage oder Speicher ist ein EMS laut BNetzA oft die bessere Wahl, weil selbst erzeugter Strom nicht gegen die 4,2-kW-Grenze zählt.
- Beim Netzbetreiber anmelden. Die Inbetriebnahme meldest du vorher an (§ 19 Abs. 2 NAV). Bei dieser Anmeldung kannst du auch das Modul wählen.
- Mess- und Steuertechnik beauftragen. Grundsätzlich braucht es ein intelligentes Messsystem und eine Steuerungseinrichtung; die Kosten trägst du. Schon der Auftrag an den Messstellen- oder Netzbetreiber reicht, damit du das reduzierte Netzentgelt bekommst.
Ein separater Zähler ist seit 2024 keine Pflicht mehr – nur Modul 2 setzt ihn voraus. Wallboxen, die vor dem 01.01.2024 mit einer Steuerungsvereinbarung liefen, behalten ihre alten Bedingungen bis 31.12.2028. Ein freiwilliger früherer Wechsel ins neue System ist möglich, aber endgültig.
Der häufigste Haken: Der Netzbetreiber rechnet die Reduzierung mit deinem Lieferanten ab, nicht mit dir. Laut BNetzA muss der Lieferant sie auf der Rechnung ausweisen, aber nicht zwingend weitergeben – das regelt dein Vertrag. Sieh in die AGB. Fehlt die Reduzierung auch auf der zweiten Jahresrechnung nach der Anmeldung, ist ein Lieferantenwechsel eine Option.
Dynamischer Tarif: für wen
Seit dem 01.01.2025 muss jeder Stromlieferant Kunden mit intelligentem Messsystem einen Vertrag mit dynamischem Tarif anbieten. Er muss außerdem über Kosten, Vorteile, Nachteile und Risiken solcher Verträge informieren (§ 41a EnWG (gesetze-im-internet.de), Abs. 2 und 6).
Verwechsle das nicht mit Modul 3. Modul 3 verändert das Netzentgelt nach festen, für ein Jahr bekannten Zeitfenstern. Ein dynamischer Tarif verändert den Energiepreis nach dem Börsenpreis, oft Stunde für Stunde. Beides setzt ein intelligentes Messsystem voraus. Ein dynamischer Tarif passt, wenn diese drei Punkte auf dich zutreffen:
- Dein Tesla steht viele Stunden am Stück an der Wallbox, und du kannst die Ladezeit im Auto oder in der App planen.
- Du schaust auf die Preise oder lässt eine Automatik laden, wenn es günstig ist.
- Du hältst Preisspitzen aus – auch an Tagen, an denen du sofort laden musst.
Wer jeden Abend um 18 Uhr ansteckt und morgens voll sein muss, trägt beim dynamischen Tarif das Risiko ohne den Vorteil.
So rechnest du es für dich
Konkrete Netzentgelte nennen wir nicht: Sie unterscheiden sich je Netzgebiet und ändern sich jährlich. Du findest sie im Preisblatt deines Netzbetreibers und auf deiner Stromrechnung.
- Jahresverbrauch der Wallbox: aus dem Wallbox-Zähler oder geschätzt aus deiner Fahrleistung.
- Modul 1: Die Pauschale deines Netzbetreibers steht im Preisblatt. Das ist dein Vorteil – sofern der Lieferant ihn weitergibt.
- Modul 2: Wallbox-kWh × Netzentgelt-Arbeitspreis × 0,6 ergibt die Ersparnis. Davon ziehst du die Kosten des zweiten Zählers ab.
- Vergleich: Das größere Ergebnis gewinnt. Liegen beide nah beieinander, ist Modul 1 einfacher.
Wie sich das auf deinen Preis je 100 km auswirkt, zeigt unser Beitrag Laden zu Hause oder am Supercharger. Warum es für die Wallbox selbst derzeit kaum Zuschüsse gibt, steht in Wallbox-Förderung: Mythos und Stand. Alle weiteren Sparwege findest du in der Übersicht der Sparwege. Klär Modulwahl und Technik vor der Installation mit deinem Netzbetreiber und deinem Elektriker.
Quellen: § 14a EnWG (gesetze-im-internet.de), § 41a EnWG (gesetze-im-internet.de), Bundesnetzagentur: Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen – alle abgerufen am 06.10.2026.