Unabhängig – nicht mit Tesla verbunden

Echter Weg: Empfehlungslink · Betreiber erhält ggf. Tesla-Gutschriften

Öffnen (öffnet tesla.com in neuem Tab)

Blog · THG-Quote · 06.10.2026

Wem gehört die THG-Prämie, wenn mein Tesla geleast ist?

Von der Redaktion von Tesla-Rabatt-Check.de · veröffentlicht am 06.10.2026

Beim gekauften Tesla ist die Sache klar: Wer das Auto hat, kann die THG-Quote verkaufen. Beim Leasing gehört das Auto aber der Leasinggesellschaft. Viele schließen daraus, dass auch die Prämie ihr zusteht. Für die Behörde zählt aber eine andere Frage: auf wen das Auto zugelassen ist.

Kurze Antwort: Antragsberechtigt ist, wer in der Zulassungsbescheinigung Teil I als Halter steht. Das Eigentum spielt dafür keine Rolle. Bist du Halter, darfst du die Strommenge melden lassen. Was dein Leasingvertrag darüber hinaus regelt, musst du dort nachlesen.

Wer antragsberechtigt ist: der Halter

Das Umweltbundesamt (UBA) bescheinigt Strommengen für die THG-Quote. Für Strom an öffentlichen Ladepunkten ist der Betreiber der Säule berechtigt. Fürs Laden zu Hause gibt es pro reinem Batterie-Elektroauto einen pauschalen Schätzwert. Wer diesen beantragen darf, beantwortet das UBA eindeutig: „Für die Anrechnung des nicht-öffentlichen Ladens gilt die Person als Ladepunktbetreiber*in, auf die das reine Batterieelektrofahrzeug zugelassen ist.“ Der Antrag kann auch über eine „von ihm bzw. ihr bestimmte Person (beispielsweise ein Dienstleister)“ laufen.

Wichtig sind zwei weitere Punkte vom UBA. Die Mengen eines Jahres müssen bis zum 28. Februar des Folgejahres gemeldet sein. Und das UBA vermittelt kein Geld: Erlöse entstehen erst durch einen Vertrag mit einem quotenpflichtigen Unternehmen.

Stand: 25.09.2026 · geprüft am 06.10.2026 · Quelle: Umweltbundesamt: Anrechnung von Strom für Elektrofahrzeuge (38. BImSchV)

Der Entscheidungsweg

Entscheidungsbaum: Wer stellt den THG-Antrag? Ausgangsfrage: Wer steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I als Halter? Drei Wege: Du als Privatperson stellst den Antrag selbst oder über einen Vermittler. Steht die Leasinggesellschaft dort, ist sie berechtigt, und du kannst nur nach einer Weitergabe fragen. Steht eine Firma dort, beantragt die Firma, und die Prämie gehört ihr. Wer steht in Teil I als Halter? Du (privat) Antrag selbst oder über einen Vermittler Leasinggesellschaft Sie ist berechtigt du fragst nach Weitergabe Firma / Arbeitgeber Die Firma beantragt Prämie gehört der Firma
In Worten: Schau zuerst, wer in der Zulassungsbescheinigung Teil I als Halter eingetragen ist. Bist du es, stellst du den Antrag selbst oder über einen Vermittler. Ist es die Leasinggesellschaft, ist sie berechtigt, und du kannst nur fragen, ob sie etwas weitergibt. Ist es eine Firma, beantragt die Firma, und die Prämie steht ihr zu.

Was dein Leasingvertrag sagt

Beim Privatleasing wirst du häufig selbst als Halter eingetragen, während die Leasinggesellschaft Eigentümerin bleibt und die Zulassungsbescheinigung Teil II verwahrt. Verlass dich nicht auf „häufig“, sondern lies es in deinem Dokument nach. Was in deinem Vertrag steht, können wir nicht prüfen, weil es jeder Anbieter anders formuliert. Suche in Vertrag und AGB nach diesen Begriffen:

  • „THG“, „Treibhausgasminderungsquote“, „Quotenerlös“ oder „Umweltprämie“
  • Klauseln, nach denen „Rechte und Erlöse aus dem Fahrzeug“ beim Leasinggeber bleiben
  • eine Pflicht, dem Leasinggeber Zahlungen Dritter zu melden oder weiterzuleiten

Findest du nichts davon und stehst du als Halter in Teil I, kannst du nach der UBA-Regel den Antrag stellen. Findest du eine solche Klausel, gilt sie zwischen dir und dem Leasinggeber, auch wenn das UBA dich als berechtigt ansieht. Frag im Zweifel schriftlich nach, bevor du einen Vertrag mit einem Quotenvermittler unterschreibst. Wie Leasing insgesamt im Vergleich zum Kauf abschneidet, steht in Leasen oder kaufen: der Mythos vom günstigeren Leasing.

Ein Sonderfall ist das Leasingende. Gibst du den Tesla zurück, wird er abgemeldet oder auf den nächsten Halter umgeschrieben. Für das laufende Jahr warst du dann nur einen Teil der Zeit Halter. Übernimmst du das Auto, wirst du Eigentümer und bleibst Halter. Für die Quote ändert die Übernahme also nichts, solange der Eintrag in Teil I gleich bleibt. Bewahre in beiden Fällen eine Kopie der Zulassungsbescheinigung aus dem betreffenden Jahr auf. Vermittler verlangen sie als Nachweis.

Dienstwagen: Arbeitgeber oder Fahrer?

Beim Dienstwagen steht in Teil I meist die Firma. Dann ist sie Halterin und damit antragsberechtigt – auch wenn du das Auto privat nutzt und zu Hause lädst. Einen eigenen Anspruch aus der Verordnung hast du als Fahrer dann nicht. Ob dein Arbeitgeber dir etwas von der Prämie abgibt, ist eine Frage eures Arbeitsvertrags oder der Dienstwagenregelung. Wie eine solche Weitergabe lohnsteuerlich zu behandeln ist, klärst du mit dem Lohnbüro. Eine Gutschrift vom Arbeitgeber ist nicht automatisch steuerfrei.

Umgekehrt gilt: Ist der Dienstwagen ausnahmsweise auf dich zugelassen, bist du Halter. Dann sollten du und die Firma vorher klären, wer den Antrag stellt.

Doppelanträge vermeiden

Die Pauschale gibt es pro Fahrzeug und Verpflichtungsjahr, in dem es zugelassen war, nicht pro Person und nicht pro Vertrag. Doppelanträge entstehen fast immer auf eine dieser Arten:

  1. Zwei Vermittler, eine Vollmacht für jeden. Wer zwei Anbietern dasselbe Jahr anbietet, verkauft eine Menge zweimal. Höchstens ein Vertrag lässt sich erfüllen. Welche Kosten der andere auslöst, regelt dessen Vertrag.
  2. Leasinggeber und Leasingnehmer beantragen beide. Wenn eine Klausel dem Leasinggeber die Quote zuweist, du aber als Halter selbst beantragst, gibt es Streit über ein Jahr, für das schon bescheinigt wurde.
  3. Firma und Fahrer beantragen beide. Beim Dienstwagen sollte es eine klare Regel geben, wer zuständig ist.
  4. Halterwechsel im Jahr. Übernimmst du den Tesla am Leasingende oder verkaufst du ihn, ändert sich der Halter. Wie das UBA ein Jahr mit zwei Haltern behandelt, steht nicht auf seiner Übersichtsseite. Das konnten wir nicht prüfen. Frag deinen Vermittler, wie er solche Jahre abwickelt.

Welche Gebühren das UBA seit dem 17.04.2026 erhebt und welche fünf Fragen du jedem Prämien-Angebot stellen solltest, steht in unserem Beitrag zur THG-Prämie und den UBA-Gebühren. Wir wiederholen es hier nicht.

So prüfst du deinen Fahrzeugschein

  • Halter: Name oder Firma im Halterfeld (C.1) der Zulassungsbescheinigung Teil I. Steht dort die Leasinggesellschaft oder dein Arbeitgeber, bist nicht du antragsberechtigt.
  • Antrieb: Die Pauschale gilt nur für reine Batterie-Elektroautos. Bei einem Tesla ist das immer der Fall, die Kraftstoffart steht im Feld P.3.
  • Zulassungsjahr: Die Pauschale gibt es nur für Jahre, in denen das Auto zugelassen war. Ein Angebot für ein früheres Jahr ergibt keinen Sinn.
  • Frist: Der Antrag für ein Jahr muss bis 28. Februar des Folgejahres beim UBA sein. Vermittler setzen oft frühere Fristen.

Die Pauschale hängt übrigens nicht davon ab, woher dein Strom zu Hause kommt. Wer mit Sonne lädt, bekommt dafür keine höhere Quote. Was PV-Überschussladen stattdessen bringt, steht in PV-Überschussladen mit dem Tesla. Alle weiteren Sparwege findest du in der Übersicht.

Quelle für Antragsberechtigung, Pauschale, Frist und Zuständigkeit: Umweltbundesamt: Anrechnung von Strom für Elektrofahrzeuge (38. BImSchV), zuletzt aktualisiert am 25.09.2026, abgerufen am 06.10.2026.