Blog · THG-Quote · 06.10.2026
Lohnt sich die THG-Prämie für einen Tesla noch?
Die THG-Prämie ist einer der wenigen Sparwege, die jedes Jahr wiederkommen: Wer ein reines E-Auto hält, kann die Treibhausgas-Minderung, die sein Auto rechnerisch bewirkt, an ein quotenpflichtiges Unternehmen verkaufen. Seit dem 17.04.2026 erhebt das Umweltbundesamt für die nötige Bescheinigung Gebühren. Das ändert nichts am Prinzip – aber es ändert, worauf du bei einem Prämien-Angebot achten solltest.
Wie die THG-Quote funktioniert
Unternehmen, die in Deutschland Kraftstoffe verkaufen, müssen die Treibhausgas-Emissionen dieser Kraftstoffe um einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz senken. Laut Umweltbundesamt steigt diese Quote schrittweise auf 25 Prozent im Jahr 2030. Eine Möglichkeit, sie zu erfüllen, ist Strom, der in E-Autos genutzt wird – und der zählt sogar mit dem Dreifachen seines Energiegehalts.
Für dich als Tesla-Fahrer ist ein Detail entscheidend: Wer privat lädt, muss keine Kilowattstunden nachweisen. Die Verordnung setzt pro reinem Batterie-Elektroauto, das im jeweiligen Jahr zugelassen war, einen pauschalen Schätzwert an. Ob du viel oder wenig fährst, spielt für diese Pauschale keine Rolle.
Wer zahlt dir die Prämie – und wer nicht?
Nicht Tesla und nicht der Staat. Das Umweltbundesamt bescheinigt nur die Strommenge und die daraus berechneten Emissionen. Geld fließt erst, wenn diese Menge per Vertrag an ein quotenpflichtiges Unternehmen übertragen wird. Diesen Handel betreibt das UBA ausdrücklich nicht; die Anrechnung auf die Quote prüft das Hauptzollamt Frankfurt (Oder). In der Praxis übernehmen Vermittler diesen Weg und werben mit einer „THG-Prämie“. Wie hoch sie ist, entscheidet der Markt – deshalb steht auf dieser Seite bewusst kein Betrag.
Stand: 25.09.2026 · geprüft am 06.10.2026 · Quelle: Umweltbundesamt: Anrechnung von Strom für Elektrofahrzeuge (38. BImSchV)
Was sich seit April 2026 geändert hat
Seit dem 17.04.2026 sind Anträge auf Bescheinigung von Strommengen beim Umweltbundesamt gebührenpflichtig – für öffentliche wie für nicht öffentliche Ladepunkte. Der Gebührenrahmen liegt laut UBA bei 94,60 € bis 6.500 €. Die konkrete Höhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall und hängt damit stark von der Qualität der eingereichten Daten ab. Die Gebühr wird zusammen mit der Bescheinigung mitgeteilt und ist innerhalb von zehn Tagen fällig. Anträge, die vor dem Stichtag eingegangen sind, betrifft das nicht.
Gebührenpflichtig ist, wer den Antrag stellt. Stellt ein Vermittler den Antrag für dich, bekommt zunächst er den Bescheid. Ob und wie er die Gebühr an dich weitergibt, regelt allein euer Vertrag.
Fünf Fragen an jedes Prämien-Angebot
- Wer trägt die UBA-Gebühr? Steht im Vertrag, dass sie von deiner Prämie abgezogen wird, oder trägt sie der Vermittler?
- Fest oder variabel? Ein fester Betrag ist planbar. Ein variabler hängt vom späteren Verkaufspreis ab – frag, wie er berechnet wird.
- Wann wird gezahlt? Vor oder erst nach der Bescheinigung durch das UBA? Das UBA bearbeitete Ende September 2026 Anträge für das Verpflichtungsjahr 2026, die ab dem 23. Juli eingegangen waren.
- Was passiert bei Ablehnung? Wenn das UBA eine Menge nicht bescheinigt, gibt es nichts zu verkaufen. Klärt der Vertrag, ob dann Kosten auf dich zukommen?
- Welches Jahr? Die Pauschale gilt pro Fahrzeug und Verpflichtungsjahr, in dem es zugelassen war. Ein Angebot für ein Jahr, in dem dein Tesla noch nicht zugelassen war, ergibt keinen Sinn.
Und wenn der Tesla auf die Firma läuft?
Die Quote hängt am Fahrzeug und seinem Halter, nicht an der Frage, ob privat oder geschäftlich. Steht die Firma im Fahrzeugschein, ist sie es, die die Menge verkaufen kann. Das gilt auch für einen Dienstwagen, den du nach der 0,25-%-Regel versteuerst – die Prämie steht dann dem Unternehmen zu, nicht dir.
Kurz gesagt
Die THG-Prämie bleibt ein echter, jährlicher Sparweg für Tesla-Halter, aber sie ist keine feste Summe und kein Tesla-Angebot. Seit April 2026 kommt eine Gebühr ins Spiel, die irgendwer tragen muss. Lies den Vertrag, bevor du unterschreibst – und vergleiche Angebote an der Netto-Summe, nicht an der Werbezahl. Alle anderen Sparwege, von der Förderung bis zur Kfz-Steuer, stehen in unserer Übersicht. Warum es für keinen davon einen „Rabattcode“ braucht, steht auf der Startseite.
Quelle für alle Angaben zu Quote, Pauschale, Zuständigkeiten und Gebühren: Umweltbundesamt: Anrechnung von Strom für Elektrofahrzeuge (38. BImSchV), zuletzt aktualisiert am 25.09.2026, abgerufen am 06.10.2026.