Nachricht · Kfz-Steuer · Ereignis: 05.12.2025
Bleibt ein neuer Tesla bis 2035 von der Kfz-Steuer befreit?
Anfang Dezember 2025 hat der Bundestag die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektroautos um fünf Jahre verlängert. Wer bis Ende 2030 erstmals zulässt, zahlt bis zu zehn Jahre keine Kfz-Steuer – längstens jedoch bis zum 31.12.2035. Ohne den Beschluss wäre die Befreiung für Neuzulassungen zum Jahresende 2025 ausgelaufen.
Kurze Antwort: Ja – ein ab 2026 neu zugelassener Tesla ist bis spätestens 31.12.2035 steuerfrei. Je später die Erstzulassung, desto kürzer der steuerfreie Zeitraum.
Was der Gesetzgeber geändert hat
Bisher galt laut ecomento.de (22.12.2025): Zulassung bis 31.12.2025, Befreiung längstens bis Ende 2030. Heute steht in § 3d KraftStG: Die Befreiung gilt bei erstmaliger Zulassung zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2030 für zehn Jahre ab dem Tag der Erstzulassung, „längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035“. Laut ecomento.de (05.12.2025) stimmte im Bundestag nur die AfD dagegen.
Zwei Punkte sind in den Quellen nicht einheitlich. Erstens das Datum im Bundesrat: electrive.net titelte am 02.12.2025, der Bundesrat „winke“ die Verlängerung durch, ecomento meldete die Zustimmung „kurz vor Jahresende“. Zweitens die Kosten: Nach Angaben der Koalition (ecomento, 05.12.2025) rund eine Milliarde Euro Mindereinnahmen; laut electrive.net rechnet das Finanzministerium mit 50 Mio. € im Jahr 2026, ansteigend auf bis zu 380 Mio. € im Jahr 2030. Am Ergebnis ändert das nichts – der Gesetzestext bestätigt es.
Was das je Zulassungsdatum bedeutet
Die Obergrenze 2035 schneidet die zehn Jahre ab, sobald die Erstzulassung nach dem 31.12.2025 liegt. Unsere Rechnung nach dem Wortlaut von § 3d:
| Erstzulassung | Steuerfrei bis | Dauer |
|---|---|---|
| 01.01.2026 | 31.12.2035 | volle 10 Jahre |
| 01.03.2027 | 31.12.2035 | 8 Jahre, 10 Monate |
| 01.07.2028 | 31.12.2035 | 7,5 Jahre |
| 31.12.2030 | 31.12.2035 | 5 Jahre |
Was danach an Steuer anfällt, rechnen wir in Kfz-Steuer für den Tesla: Rechenbeispiele vor. Wie stark der Posten über die ersten Jahre ins Gewicht fällt, zeigt Gesamtkosten über fünf Jahre.
ecomento fasste den Effekt so zusammen: Wer erst zum Ende der Frist 2030 umsteigt, hat nur noch fünf steuerfreie Jahre. Der Anreiz ist also bewusst zeitlich gestaffelt – je früher die Erstzulassung, desto länger die Befreiung. Für deine Planung heißt das: Ein Kauf 2026 und einer 2029 unterscheiden sich bei der Kfz-Steuer um drei steuerfreie Jahre.
Wer betroffen ist
Alle, die ein reines Elektroauto neu zulassen oder das planen. Auch Käufer eines gebrauchten Tesla haben etwas davon: Laut § 3d Abs. 2 geht eine noch nicht abgelaufene Befreiung beim Halterwechsel auf den neuen Halter über. Sie wird pro Fahrzeug aber nur einmal gewährt. Zeiten, in denen das Auto abgemeldet ist, verlängern sie nicht.
Offen bleibt eine Frage, die viele Halter älterer E-Autos stellen: ob ein Zoll-Bescheid, der für eine Zulassung vor 2026 noch „bis 2030“ nennt, nun automatisch bis zu zehn Jahre reicht. Der Wortlaut spricht dafür. Ob der Zoll alte Bescheide von sich aus anpasst, konnten wir nicht prüfen – frag beim Zoll nach.
Was gleich geblieben ist
- Befreit sind nur reine Elektrofahrzeuge – Plug-in-Hybride nicht.
- Einen Antrag brauchst du nicht; der Zoll setzt die Befreiung bei der Zulassung um.
- Die Befreiung hängt nicht an Einkommen oder Kaufpreis.
So prüfst du deine Befreiung
- Erstzulassung nachsehen. Das Datum steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Von diesem Tag an laufen die zehn Jahre – gedeckelt auf den 31.12.2035.
- Steuerbescheid lesen. Der Zoll schickt nach der Zulassung einen Bescheid, in dem das Ende der Befreiung steht. Weicht es von deiner Rechnung ab, frag nach.
- Beim Gebrauchtkauf mitrechnen. Die Restlaufzeit geht auf dich über, beginnt aber nicht neu. Ein Tesla mit Erstzulassung 2026 bleibt auch beim dritten Halter nur bis Ende 2035 befreit.
- Saisonkennzeichen bedenken. Zeiten außerhalb des Betriebszeitraums verlängern die Befreiung nicht.
Zuständig für alle Fragen zur Kfz-Steuer ist der Zoll, nicht die Zulassungsstelle.
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